| ARCHIV 2001 |
| Angela
Chicu, President BPW, Moldova |
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| Zeitfragen | ||
| Das harte Brot der Gründerin | ||
| Nicht wegschauen - Handeln! | ||
| A GIRL'S BILL OF RIGHTS | ||
| News from 1st St Petersburg BPW Club | ||
| General Assembly of the European Women's Lobby, Brussels 15-16 September 2001 | ||
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Vontobel Women and Finance - neu auch in Deutschland | |
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BPW jetzt auch in Marokko etabliert | |
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Invitation BPW Germany à une soiree d'information | |
| One of Us | ||
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World
Wide Conference of Osteoporosis |
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Weibliche
Selbstsicherheit |
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Croatia
New Associated Country in Europe |
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| Andrea
has arrived! welcome to the world |
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Womens'
equal pay 'champions' |
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First
International Pleinair for women-painters
"Gold Dome of Russia" |
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| International
Conference about Integration |
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High
hopes for Swedish EU Presidency |
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Vernetzungswerkstatt |
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Einladung
Erstes Dreiländer BPW Treffen in BEZAU im Bregenzerwald |
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Gewählt zur BücherFrau des Jahres 2000 - Marion Schulz |
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Music
is healing….. |
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| Emanzipiert? |
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| futurama |
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INTERNATIONAL
OSTEOPOROSIS FOUNDATION |
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| Zeitfragen
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| Das Gesicht zeigen Eines der ersten Bilder, die nach dem Einmarsch der Nord-Allianz in Kabul rund um die Welt gingen, war das einer Afghanin, die ihr Gesicht enthüllt. Die Frauen hatten unter dem Taliban-Regime am meisten zu leiden. Keine Schulbildung, kein freies Bewegen im öffentlichen Raum, Arbeit ausser Haus einzig im Gesundheitswesen und völlig getrennt vom männlichen Personal. Dabei war das Bildungsniveau der afghanischen Frauen noch vor einem Jahrzehnt hoch gewesen, unter anderm zeugen die Fachärztinnen davon. Was die Koranschüler - die Taliban - von den Frauen verlangten, hat wenig mit der Heiligen Schrift der Muslime und mit ihren anerkannten Auslegungen zu tun. Historische Frauengestalten, die ja immer auch Vorbildcharakter haben, führen ein völlig anderes Bild der Muslimin vor, als es die Fanatiker durchsetzen wollen. Freilich ist die Stellung der Frau in den «islamischen» Ländern von Fall zu Fall unterschiedlich. Und weitherum hat sich mitunter besonders frauenverachtendes vorislamisches Gewohnheitsrecht erhalten, sofern es dem Koran nicht widerspricht. Auch kann sich die Stellung der Frau nach Schichtzugehörigkeit unterscheiden und je nach politischer Führung verschlechtern oder eben verbessern. In
Afghanistan ist dieser Tage manches im Fluss. Aber geht es bei der gewandelten
Frau um mehr als nur um äussere Zeichen? Die Frauen beklagen sich,
sie seien nie danach befragt worden, wie das Schicksal des Landes nach
dem jüngsten Krieg aussehen solle. Das gilt auch für frühere
Kriege. Und auf Einwirkungen und Empfehlungen von aussen ist die afghanische
Gesellschaft letztlich wenig empfindlich. Wie definitiv ist also die ins
Bild gesetzte Befreiung der Frau? Ist sie der Anfang einer weiterführenden
Entwicklung, oder ist sie nur eine Vignette in einem reinen Männergeschäft. Lobbyarbeit für die halbe Welt Frauen
in islamischen Staaten auf der Agenda von Terre des Femmes Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat ihr 20-jähriges Bestehen mit einem internationalen Kongress in Berlin gefeiert. Das Hauptziel dieser NGO ist es, die Öffentlichkeit über Frauenrechtsverletzungen weltweit zu informieren. Teilnehmerinnen fordern die Teilhabe der Frauen an der zukünftigen Regierung Afghanistans. Erst am Morgen ist die afghanische Ärztin Sima Samar mit dem Flugzeug aus Pakistan in Berlin angekommen. Die 45-Jährige trägt das kurze Haar hennarot gefärbt. Die Farbe passt zu ihrer Ausstrahlung und ihrem Lachen. Freilich findet sie zum Lachen nicht viel Anlass in dieser Zeit, in der ihre Heimat einmal mehr von Bomben verwüstet wird. «Wir Frauen in Afghanistan hatten das Wahlrecht lange vor den Schweizerinnen, ebenso gleichen Lohn für gleiche Arbeit», sagt sie in den Saal hinein. «Doch unter den Taliban durften Frauen nicht einmal mehr arbeiten, sie mussten betteln oder sich prostituieren.» Samar hat bereits mehrere Auszeichnungen für ihr Engagement in Afghanistan erhalten. Zuletzt im März in St. Gallen den Paul-Grüninger-Preis. Dafür, dass sie Krankenhäuser für Frauen aufbaute und Schulen für Mädchen - in einem Land, in dem Frauen nur von Frauen medizinisch behandelt werden dürfen und Mädchen weder schreiben noch lesen lernen sollen. Nun ist sie auf Einladung von Terre des Femmes (TDF) in Berlin, bei einem internationalen Kongress, mit dem die deutsche Frauenrechtsorganisation ihr 20-jähriges Bestehen feiert. Weltweit
Gewalt gegen Frauen Gegen ebendiese schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kämpft Terre des Femmes. «Unser Thema ist Gewalt an Frauen überall auf dieser Welt», sagt Christa Stolle, TDF-Geschäftsführerin. «Wir sind keine Entwicklungshilfeorganisation», präzisiert sie. «Unser Hauptziel ist, die Öffentlichkeit über Frauenrechtsverletzungen zu informieren.» Dazu kommt Medien- und Lobbyarbeit bei Parteien, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen. «Eilaktionen» nach dem Vorbild von Amnesty International sind Teil des internationalen Engagements: immer wieder Petitionen zugunsten bedrohter und verfolgter Frauen. Aufbau
einer Geschäftsstelle Vor zehn Jahren konnte eine vom Arbeitsamt finanzierte Stelle eingerichtet werden. Der Grundstein für die TDF-Bundesgeschäftsstelle in Tübingen war gelegt. Heute zählt Terre des Femmes 1800 Mitglieder. Die mittlerweile acht Vollzeitstellen werden durch Spenden und Mitgliederbeiträge bezahlt. Die finanzielle Unterstützung der TDF-Projekte - zurzeit sieben Selbsthilfeprojekte von Frauen in Asien und Afrika - liegt in den Händen der ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder in den Städtegruppen. In der Schweiz gibt es zurzeit eine Sektion in Biel, eine Geschäftsstelle in Bern ist in Gründung. Mit der Einrichtung des neuen Referats «Frauenrechte in islamischen Gesellschaften» ist TDF zu ihrem Gründungsthema zurückgekehrt. Grund dafür waren die zunehmenden Hilferufe auch von Musliminnen in Europa, die sich vom wachsenden Fundamentalismus bedroht fühlen, zum Beispiel durch eine drohende Zwangsheirat. Tagesaktualität
Frau im Islam Wie schon beim Internationalen Frauentribunal, im Rahmen dessen ehemalige Zwangsprostituierte der japanischen Armee die heutige Regierung in Tokio anklagen, werden die Beschlüsse auch dieses Tribunals allerdings nicht rechtsverbindlich sein. An dieser Krankheit leidet auch die von den Vereinten Nationen bereits 1979 (!) verabschiedete und 1981 in Kraft getretene Cedaw (Convention on the Elimination of Any Forms of Discrimination Against Women). Das «Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen» ist das bis dato weitestreichende Menschenrechtsinstrument für Frauen. Unverbindlich sind auch die Aktionsprogramme der Weltfrauenkonferenzen. Wenig sinnvoll sei es also, befand Hanna Beate Schöpp-Schilling, Mitglied des Cedaw-Ausschusses, eine weitere Weltfrauenkonferenz anzuberaumen, wie es in der internationalen Frauenbewegung diskutiert wird. Dass das von ihr geplante Tribunal keinen rechtsverbindlichen Charakter hat, stört Mina Ahadi nicht. Öffentlichkeit schaffen ist der erste wichtige Schritt, damit Frauenrechtsverletzungen in islamischen Ländern von der westlichen Welt überhaupt erkannt werden. «In Hassi Messaoud, einem Ölförder-Ort in der Wüste südlich von Algier, kam es am 13. Juli dieses Jahres zu einer Massenvergewaltigung von Leiharbeiterinnen, nachdem Männer beim Freitagsgebet in der Moschee von Fundamentalisten aufgeputscht worden waren. Warum habe ich darüber nichts in den deutschsprachigen Zeitungen gelesen? Interessiert die Medien hier das Schicksal der algerischen Frauen so wenig?», rief Mbrouka Gadouche, eine im deutschen Exil lebende Algerierin. Mbrouka Gadouche ist TDF-Projektkoordinatorin für ein Frauenhaus in Algier. Das in Nordafrika wohl einmalige Projekt gibt es seit 1991. Die meisten Bewohnerinnen stammen aus ländlichen Gebieten, ein Ausbildungsprojekt soll ihnen die Möglichkeit geben, sich wirtschaftlich selbständig zu machen. Vor zwei Jahren hat Terre des Femmes das Projekt «adoptiert». Die Spenden, die Gadouche zusammen mit der Dortmunder Städtegruppe gesammelt hat - bisher 1500 Franken -, fliessen in das Ausbildungsprojekt des Frauenhauses. Etwa für den Kauf von Stoff für die Schneiderinnen und von Schuluniformen. Politischer
Druck von aussen? Einflussnahme auf Gesetzesverfahren wäre ein Weg, das Problem an den Wurzeln zu packen. In Algerien verbündeten sich in den 1980er Jahren Frauenrechtlerinnen aus allen Gesellschaftsschichten gegen die Einführung eines auf der Scharia, dem islamischen Gesetz, beruhenden Familienrechts. Dieses lässt Frauen nur halb so viel erben wie Männer und erlaubt Männern, im Namen ihrer weiblichen Verwandten zu wählen. Damit verwehrt es Frauen eine gleichberechtigte Teilhabe an der politischen und ökonomischen Entwicklung. Die Proteste der Frauenorganisationen verhinderten zwar die Einführung des besagten Rechts nicht, erreichten aber, dass Frauen seit 1991 wieder selbst wählen dürfen. Oft scheitern solche Bündnisse allerdings. Die Religion und die Gemeinschaft tragen in islamischen Gesellschaften noch wesentlich mehr zur Identitätsstiftung bei als im okzidentalen, säkularisierten Kulturkreis. Die Frauenverachtung im Islam sei nicht grösser als in anderen Religionen, stellte eine Exil-Afghanin am Kongress fest. Der Unterschied sei nur, dass in islamischen Ländern Religion und Staat noch nicht getrennt sind. «Aber wir können doch nicht gegen den Islam kämpfen», hielt ihr eine andere Muslimin entgegen. «Wir dürfen uns nicht auf Grund unserer unterschiedlichen Ansichten zum Islam in unserem Kampf für Frauenrechte auseinander dividieren lassen», mahnte Mina Ahadi. «Es gibt keine lokalen Lösungen ohne globale Strategien», postulierte eine Teilnehmerin. Letztere fehlen aber derzeit noch in der internationalen Frauenrechtsbewegung. Auch Terre des Femmes agiert ohne erkennbar langfristiges Konzept. Viele Aktionen, etwa ein Kinospot gegen Gewalt an Frauen, erreichen daher nur einen kleinen Kreis. Für grössere Aktionen ist TDF auf finanzkräftige Kooperationspartner angewiesen; die «Männerkampagne gegen Frauenhandel» etwa, die Männer für das Problem der Zwangsprostitution sensibilisieren sollte, war mit drei Monaten Laufzeit zu kurz, um nachhaltig zu wirken. Als Modellprojekt konzipiert, fand die Plakataktion lediglich beim Hamburger Frauensenat einen Abnehmer. Die anderen Frauenministerien, auch das Bundesministerium winkten ab. Eine
Stimme den afghanischen Frauen In der Frage nach der Zukunft Afghanistans ging es den Teilnehmerinnen aber nicht nur um die Abschaffung der Diskriminierungen durch das fundamentalistische Regime. «Wenn es um Macht geht, spricht niemand von den Frauen», konstatierte Sima Samar. Bei den Verhandlungen um eine Interimsregierung, die bereits hinter den Kulissen laufen, spielten Frauen keine Rolle. «Aber wie kann eine Regierung demokratisch sein, wenn die Hälfte der Bevölkerung nicht vertreten ist?» Weitere Informationen: Jubliäumspublikation: «Widerstand ist ein Geheimnis des Glücks. 20 Jahre Terre des Femmes», c/o Terre des Femmes, Tübingen, Postfach 2565, D-72015 Tübingen, E-Mail: TDF@swol.de; im Internet: www.terre-des-femmes.de. Shuhada im Internet: www.shuhada.org Internationales Netzwerk gegen Steinigung im Internet: www.geocities.com/stoning2001. AUS
DEM INHALT Islam
und Geschlechterfrage Verantwortlich für diese Beilage: Regula Heusser-Markun Tradition
als Rechtfertigung von Unterdrückungsmechanismen in Ägypten
In Ägypten, einem Land, das die Gleichheit der Geschlechter seit 1971 in der Verfassung festgeschrieben hat, sind es vor allem überkommene patriarchale Denkmuster, die dazu führen, dass die Frauen in der Gesellschaft eine Behandlung erfahren, die weder dem Koran noch der Verfassung gerecht wird. Dies zu legitimieren, werden aus dem Zusammenhang gerissene Koranverse bemüht, die angeblich den Intelligenzunterschied zwischen Mann und Frau belegen. Gleichzeitig gibt es auch ägyptische Feministinnen, die sich echte Gleichbehandlung einzig vom islamischen Recht versprechen. Im zweistöckigen Kairoer Büro Mona Zulficars, einer prominenten Anwältin und führenden laizistischen Frauenrechtlerin, herrscht auch während des Ramadans eifriges Treiben. Während anderswo Köpfe müde auf Schreibtischen ruhen, eilen hier Männer und Frauen mit Akten unterm Arm durch die Flure. Dennoch spiegelt sich in den bleichen Gesichtern der Stress des Fastenmonats wider, während tagsüber alle leiblichen Genüsse verboten sind. Dann geschieht das Undenkbare: Die Telefonistin steckt sich eine Zigarette an und bläst genüsslich den Rauch aus. Das Kreuz am Goldkettchen zeichnet sie als Koptin aus, doch vermeiden normalerweise Ägyptens Christen, vor fastenden Muslimen zu essen, zu trinken und zu rauchen. «Der Islam toleriert andere Glaubensbekenntnisse und natürlich auch das unterschiedliche Verhalten von Christen und Juden», kommentiert Mona Zulficar lächelnd die Beobachtung der Reporterin. «Die hiesige Oppression hat ihren Ursprung nicht im Islam, sondern vielmehr in unserer patriarchalischen Kultur, die Druck auf schwache Gruppen ausübt: Kopten, Kinder und Frauen.» Frauen
im Richteramt unerwünscht Die Realität sehe allerdings anders aus, schränkt Zulficar ein. So bestehe zwar für alle Kinder die Schulpflicht, doch sei das Analphabetentum mit 50 Prozent bei den Frauen weiter als bei den Männern (35 Prozent) verbreitet. Mädchen verliessen zumeist aus Geldnot, oder weil man sie auf dem Feld benötige, oft noch vor Beendigung der sechsten Klasse die Schule. Frauen, die alle Hürden genommen hätten und einen Universitätsabschluss besässen, seien viermal so oft arbeitslos wie gleich ausgebildete Männer. Grund dafür seien rückschrittliche Denkmuster, mit denen Frauen ans Haus gebunden würden, erklärt Zulficar. Diese versuchten konservative Kleriker und Politiker wiederum mit Hilfe des Korans und der Hadithe - die Überlieferungen des Propheten Mohammed - zu belegen. Bewusst würden Verse aus dem Zusammenhang gerissen, um immer wieder den Unterschied zwischen Mann und Frau, was die geistigen Fähigkeiten betrifft, zu beweisen. Als vor zwei Jahren Fatma Lashin, eine hoch qualifizierte Anwältin, den Anlauf gemacht habe, Richterin zu werden, sei sie auf Abwehr und Groll gestossen, erinnert sich Zulficar. Der Richterposten ist eines der letzten exklusiv von Männern besetzten Ämter in Ägypten. Da kein Gesetz die Ernennung einer Richterin verbiete, sei Lashin mit religiösen Argumenten in die Enge getrieben worden. Vor allem das Hadith «Den Frauen fehlt es an Verstand und Religion» sei dabei geradezu missbraucht worden, erklärt Zulficar resigniert. Der Prophet habe es als scherzhafte Ermahnung zu gutem Benehmen gemeint, als er während des Fastens einer Gruppe singender und tanzender Mädchen begegnet sei. Lashins Gegnern sei es jedoch gelungen, sie damit zu entmutigen. «Männer wollen nicht, dass Frauen Karriere machen. Insbesondere unsere Geistlichkeit gönnt uns keinen Erfolg», fasst Suad Saleh, Dekan der Fakultät für Gesetzeswissenschaft an der Mädchenabteilung der islamischen Azhar-Universität, die männlichen Dämpfer zusammen. Auch sie selbst musste die bittere Erfahrung machen, dass einer Karriere in bisher von Frauen unbefahrenen Gewässern scharfe Grenzen gesetzt sind. Vor zwei Jahren bewarb sie sich als erste Frau für das Amt des Muftis, der auf Anfrage islamische Rechtsgutachten erstellt. Inoffiziell tut Saleh dies zwar bei Versammlungen von Musliminnen bereits jetzt, doch wünschte sie nun im Dar al-Ifta, der staatlichen Stätte der islamischen Rechtsgutachter, zu wirken. Schleichende
Re-Islamisierung Der Koran erlaube grundsätzlich der Frau die Arbeit ausser Haus, betont Saleh. Gleich darauf schränkt sie ein: «Der Beruf darf jedoch nicht mit ihrer Hauptaufgabe, nämlich der Erziehung der Kinder und der Führung des Haushalts, kollidieren!» Als negative Beispiele führt Saleh den Beruf der Stewardess und der Ingenieurin an, die häufig reisen müssten. Positiv bewertet sie klassische Frauenberufe wie Ärztin, Erzieherin oder Lehrerin. Auch hohe Führungspositionen wie die des Richters hält Saleh für die Frau als ungeeignet. «Die Frau ist zu emotional, um sachlich richten zu können. Insbesondere besitzt sie nicht die Kaltblütigkeit, einem Mörder ins Gesicht zu sehen und ein objektives Verfahren gegen ihn zu leiten», meint Saleh. Es erstaunt, dass sich in Ägypten heute nicht nur Kleriker und muslimische Frauenrechtlerinnen, sondern auch die Mehrheit der säkularen Feministinnen dem Standpunkt anschliessen, dass durch das biologische Faktum der Mutterschaft die unterschiedliche Rolle der Frau vorgespurt sei und die Versorgung der Familie an erster Stelle im Pflichtenheft der Frau stehe. Die Entwicklungshelferin Sania Badr, die während der Nasser-Zeit in einem fortschrittlichen Elternhaus aufwuchs, bezeichnet diese Annäherung als «schleichende Re-Islamisierung». Die Abwendung von mühsam erkämpften weltlichen Werten werfe die Frauenbewegung zurück. «Heute glauben Feministinnen nur mit der Gesellschaft und ihren Grundsätzen und niemals gegen sie kämpfen zu dürfen», sagt Badr. Vor allem Auffassungen, die sowohl vom Koran vorgeschrieben seien als auch der ägyptischen Tradition entsprächen, würden unreflektiert berücksichtigt. Rückwärts
gewandter Feminismus Die Scharia würde mit der Erteilung der Todesstrafe für Verheiratete und 100 Peitschenhieben für Ledige nicht nur die Schwere dieses Verbrechens berücksichtigen, sondern auch Mann und Frau gleich behandeln. Ähnlich verhalte es sich mit dem ungerechten Gesetz zur Erlangung der Staatsbürgerschaft. Während Kinder eines ägyptischen Vaters sie automatisch erhielten, könnten Kinder einer ägyptischen Mutter und eines ausländischen Vaters nicht Ägypter werden. «Eine solche Diskriminierung ist in der Scharia undenkbar», meint Saleh mit Empörung in der Stimme. Neues
Scheidungsrecht für Frauen Der ägyptische Mann kann sich auch heute noch unter der Berufung des Islam unverzüglich mit der dreimal ausgesprochenen Formel «Ich verstosse dich» scheiden lassen. Der Frau hingegen war bis anhin nur die Scheidung vor Gericht möglich; dort musste sie beweisen, dass ihr Mann gewalttätig ist. Mit dem Angebot der «Khulaa-Scheidung» versuchte das Justizministerium dem Wunsch der Frauen nach einer Scheidung ohne Begründung nachzukommen und gleichzeitig die Scharia zu respektieren. Dazu erbrachte der Gross-Imam der Azhar-Moschee, Mohammed Tantauwi, den Beweis der Verankerung der Khulaa im Islam. Er führte vor dem Parlament aus, dass eine Frau sich gegen die Rückgabe des Brautpreises aus der Ehe loskaufen könne. Die konservativen Parlamentarier erreichten trotz den unzweideutigen Hadithen, dass die so geschiedene Frau ausserdem auf sämtliche finanziellen Unterstützungen verzichten muss. Für Zulficar ist dies eine typische Kollision zwischen dem Anspruch, der Religion zu genügen, und der Macht der Tradition: «Unsere vaterrechtliche Kultur hat die Neuformulierung eingeschränkt. Unseren - kleinen - Sieg lassen wir uns dennoch nicht nehmen.» Der
Kampf geht weiter Gemäss gängiger westlicher Meinung ist die muslimische Frau generell rechtlos und unterdrückt. Dafür verantwortlich gemacht wird der Islam, der verhindere, dass die Frauen an den Segnungen der westlichen Zivilisation teilhaben könnten. Tatsache oder Vorurteil? Der vorliegende Beitrag untersucht die unterschiedlichen Faktoren, welche die Lebensumstände einer Muslimin bestimmen. Im 19. Jahrhundert prägten vor allem orientalistische Schwärmereien das abendländische Bild von der Frau im Orient, und Harems-Spekulationen mit Bauchtanz und Schleier beflügelten die Phantasie der abendländischen Männerwelt. Literatur und Malerei dieser Zeit legen davon ein beredtes Zeugnis ab. Erst mit dem Aufkommen der Frauenfrage im Westen begann man sich nach und nach auch dafür zu interessieren, wie andere Gesellschaften und Kulturen sich in dieser Frage verhalten. In Bezug auf den Islam fand und findet die Auseinandersetzung mit dieser und anderen gesellschaftspolitischen Fragen jedoch vor dem Hintergrund einer jahrhundertealten Geschichte konkurrierender und absolute Geltung beanspruchender Weltanschauungen statt. In
der westlichen Wahrnehmung Die
Frau gemäss den islamischen Quellen Gott sagt in der Sure an-Nisa (Q 4:1): «O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen erschuf, aus ihm die Partnerin und aus beiden viele Männer und Frauen entstehen liess» und: «Die Frauen sind ein Gewand für euch, und ihr seid ein Gewand für sie» (Q 2:187). Die Hadithe, die von Muslimen in Bezug auf Frauen mit Vorliebe zitiert werden, lauten: «Das Paradies liegt unter den Füssen der Mütter» oder: «Die ganze Welt ist eine erfreuliche Einrichtung; das Erfreulichste an ihr aber ist eine rechtschaffene Frau.» Es sei aber an dieser Stelle nicht verschwiegen, dass es auch Hadithe gibt wie «Ich habe keine Versuchung hinterlassen, die schädlicher wäre für meine Gemeinde als die, die Frauen für die Männer darstellen» und: «Ich stand an der Tür des Paradieses, da waren die meisten, die hineingingen, Arme; und ich stand an der Pforte zur Hölle, da waren die meisten, die hineingingen, Frauen.» Jeder kann also zur Untermauerung seines Standpunkts in den Aussprüchen des Propheten Argumente finden, vor allem wenn er die konkreten Umstände, unter welchen sie geäussert wurden, ausser acht lässt. Mohammed
und die Frauen Vor allem aber richtete er die Aufforderung, nach Bildung zu streben, an beide Geschlechter: «Das Streben nach Wissen ist Pflicht für jeden Muslim, ob Mann oder Frau», und wies mehrmals auch Männer darauf hin, sich seine Frau Aisha diesbezüglich als Vorbild zu nehmen. Es ist nicht dem Islam und seinem Propheten anzulasten, dass in späterer Zeit frauenfeindliche Denkmuster sowie ein ausgeprägter arabischer Macho-Kult wieder Eingang in die islamischen Gesellschaften gefunden haben. Auch der vom Qur'an ausdrücklich missbilligte Knaben-Kult ist leider immer wieder anzutreffen, dies allerdings nicht nur in der islamischen Welt, sondern überall, von China bis Südamerika. Wobei der Fairness halber erwähnt werden muss, dass dieser seine Wurzel in der Rolle der männlichen Nachkommen, für Schutz und Unterhalt der Familie zu sorgen, hat. Ein
Blick auf die Frau in der Bibel Im Neuen Testament wurde diese Konstellation vor allem durch Paulus weiter ausgebaut: «Eine Frau soll sich still und in aller Unterordnung belehren lassen. Dass eine Frau lehrt, erlaube ich nicht, auch nicht, dass sie über ihren Mann herrscht; sie soll sich still verhalten. Denn zuerst wurde Adam erschaffen, danach Eva. Und nicht Adam wurde verführt, sondern die Frau liess sich verführen und übertrat das Gebot» (Brief an Timotheus, 2, 8-15). Auch die Diskussion, ob die Frau eine Seele habe, wurde nicht im Islam geführt, wie oft fälschlicherweise behauptet wird, sondern in der christlichen Dogmatik. Lebenswelten
So ist die Eheschliessung auch heute noch in weiten Teilen der islamischen Welt eine Angelegenheit zwischen zwei Familien und nicht nur eine solche zweier Individuen, wobei gemäss islamischen Grundsätzen weder die Frau noch der Mann zur Ehe gezwungen werden darf. Im Alltagsleben ist die islamische Gesellschaft immer noch weitgehend getrennt in die Welt der Männer (die Aussenwelt) und die Welt der Frauen (die Innenwelt). Die Frau ist für die Innenwelt zuständig, für das Wohlergehen der Familie und die Erziehung der Kinder; sie ist die Alleinherrscherin im familiären Bereich. Dem Mann obliegt es, für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen; er vertritt die Familie gegen aussen. Die Unterhaltspflicht geht so weit, dass z. B. auch heute noch in der Türkei die Rente eines Familienvaters bei seinem Ableben an unverheiratete Töchter übergeht. Die im Westen aus dieser Rollenteilung abgeleitete Benachteiligung der Frau ist insofern voreilig, als in den islamischen Gesellschaften im Gegensatz zu den westlichen Gesellschaften der Familie, also der Innenwelt, eine weitaus grössere Bedeutung zukommt als der Aussenwelt. Die Frau hat auch das Recht, ihr Vermögen selbst zu verwalten - ein Recht, das Schweizer Ehefrauen vor drei Jahrzehnten noch vorenthalten wurde. Entgegen einer weitverbreiteten Meinung kann auch die Frau die Scheidung beantragen. Ein Unterschied besteht jedoch im Prozeduralen, indem über eine strittige Ehescheidung auf Antrag der Frau ein Gericht befinden muss. Kleidervorschriften,
Geschlechterdifferenz «Und sag den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen, mit Ausnahme dessen, was (anständigerweise) davon sichtbar ist . . .» Die ersten beiden Anordnungen richten sich im gleichen Wortlaut auch an den Mann (Q 24:30). Die dritte Anordnung dieses Verses wird von der Mehrheit der islamischen Gelehrten dahingehend interpretiert, dass die Verhüllung des Kopfhaares der Frau unerlässlich ist, ungeachtet etwaiger zivilisatorischer Unterschiede. Dass sie also beispielsweise auch in Mitteleuropa und Nordamerika zu gelten habe, auch wenn dort das weibliche Kopfhaar keinerlei besondere Anziehungskraft auf Männer mehr ausübt, im Gegensatz zum Mittleren Osten oder Nordafrika. Eine Minderheit der Exegeten dagegen ist der Meinung, dass der Vorschrift einer dezenten Kleidung auch Genüge getan werden kann ohne Verhüllung des Kopfhaares. Der Islam geht davon aus, dass sich Frau und Mann in biologischer und damit auch in psychologischer Hinsicht unterscheiden und dass die Partnerschaft von Frau und Mann in der Ehe in der Polarität zwischen ihnen wurzelt. Mann und Frau sind von gleicher Würde, aber unterschiedlichen Aufgaben zugeordnet, von gleichem Wert, aber mit unterschiedlichen Fähigkeiten ausgestattet, von gleicher Stellung vor Gott, aber zu unterschiedlichen Rollen im Leben berufen. Die Vorschriften im Qur'an betreffend Eheschliessung, Eheführung, Ehescheidung, Bekleidung und Erbrecht tragen den sozialen Abhängigkeiten sowie diesen unterschiedlichen Rechten und Pflichten Rechnung. Historische
Frauengestalten Auf dem Gebiet der Literatur nennen die Historiker in der Frühzeit des Islams z. B. al-Khansa, welche berühmt war für ihre exzellente Dichtung, ihre Loyalität und Opferbereitschaft. Ferner Sayyida Sukayna, Tochter des Imams Husain, oder Aisha, Tochter des Talha, welche eine hervorragende Literatur- und Musikkritikerin war, in deren Haus sich viele Gelehrte und Literaten versammelten, um mit ihr über Literatur, Dichtung und Rezitation zu diskutieren. Auch in der Hadith-Wissenschaft genossen Frauen einen guten Ruf. Ein Hadith-Gelehrter sagte einmal, er wisse von keiner Überlieferin, die diskreditiert worden sei oder deren Überlieferung der Überprüfung nicht standgehalten hätte. Zu den wichtigsten Tradentinnen von Hadithen, welche sich in der kanonischen Sammlung von al-Bukhari befinden, gehörten z. B. Karima al-Marzawiya und Sayyida al-Wuzara. Ein anderer Überlieferer erwähnt, die Zahl der Frauen, die ihn unterrichtet hätten, übersteige achtzig. In seinem Buch «Generationen von Ärzten», «Tabaqat al-Atibba», erwähnt Ibn Abi Usayba auch mehrere weibliche Muslim-Doktoren, welche Medizin studiert hatten und auch praktizierten. Eine davon, Zainab, welche zum Stamm der Banu Awd gehörte, war spezialisiert auf Augenkrankheiten, andere, wie die Schwester von al-Hafid ibn Zahr und deren Tochter, kannten sich aus in Frauenkrankheiten. Historische Abhandlungen erwähnen auch Frauen, die den Posten eines Richters innegehabt haben, so z. B. während der Regierungszeit des Abbasiden-Kalifen al-Muqtadir. Nicht unerwähnt bleiben dürfen natürlich auch die vielen berühmten Sufi-Frauen, von der grossen Mystikerin Rabi'a al-Adawiyya von Basra bis zu Bubu Rasti in Burhanpur in Indien. Ehre,
Schande und Gewohnheitsrecht Ein sehr wichtiges Begriffspaar im Gewohnheitsrecht bilden Ehre und Schande. Der Ehrbegriff bestimmt auch heute noch in vielen mehr oder weniger archaischen Stammesgesellschaften nicht nur in der islamischen Welt weitestgehend das soziale Leben. Diese rigiden Stammesgesetze sind in archaischen Lebensumständen, wo es z. B. kein staatliches Machtmonopol gibt, durchaus sinnvoll. Sie engen jedoch den Freiraum des Individuums - ob Mann oder Frau - stark ein. Beispiele dafür sind die Stammesgesellschaften in Afghanistan, aber auch diejenigen Inneranatoliens. Auch in Albanien spielt der «Kanun», das traditionelle Rechtssystem (im Gegensatz zur islamischen Scharia), eine bestimmende Rolle. Mit der Migration dieser Menschen in urbane Zentren oder auch ins westliche Ausland sind auch diese archaischen Verhaltensnormen «mitgewandert». In diesen Gesellschaften sind die Rolle und das Verhalten der Frau sehr eng mit der Ehre der Familie verknüpft. Bereits ein kleiner «Fehltritt» der Frau kann Schande über die Familie bringen und muss von dieser gerächt werden. Ein solcher «Fehltritt» kann z. B. das Liebesverhältnis einer Frau - oder auch eines Mannes - zu einem Partner ohne die Zustimmung der Eltern sein. Oft sind die staatlichen Strukturen zu schwach, um den verfassungsmässig und gesetzlich längst gewährten Schutz vor solchen Übergriffen auch tatsächlich zu gewährleisten. Und manchmal fehlt auch einfach der Wille dazu - old customs die hard! * Die Autorin ist Islamwissenschafterin und Muslimin. Sie studierte in Zürich, Bern und Delhi Orientalistik, Religionswissenschaft und Philosophie. Zuletzt arbeitete sie als HR-Managerin bei der Swissair. Daneben ist sie als Referentin in Seminaren und Workshops zum Thema Islam tätig.
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General Assembly of the European Women's Lobby At the General Assembly of the European Women's Lobby, Brussels 15-16 September 2001, Business and Professional Women Europe, represented by their delegates Maria Hagemann and Ilse Spritzendorfer, proposed two motions. |
| The motion on "Integrating Gender Equality in the Implementation of the European Social Agenda" was carried unanimously. The motion on "Women in decision-making" was placed as amendment to the work programme. It was carried with a large majority and will now be included into the work programme of the European Women's Lobby for 2002. The motions read as follows: |
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| Motion: Women in decision-making Women still constitute a minority in political and economic decision-making. Possibly one of the reasons for the underrepresentation of women in decision-making positions has to be seen in the lack of adequate role models serving at preparing the way for other women. Therefore the General Assembly of the EWL commits to launching a project aiming at raising awareness of the achievements of women in the political and economic field and encouraging women to go ahead. Especially the EWL shall develop a brochure presenting outstanding women in decision-making positions at European, national and local level and take further measures to present these role models to a wide public. |
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| Motion: Integrating Gender Equality in the Implementation of the European Social Agenda In Nice, Dec. 2000, the European Council approved the European Social Agenda, which defines specific priorities for action in all social policy areas for the next five years. Although promoting gender equality is one of six strategic orientations of the Agenda, the outcome of the Stockholm Council in March 2001 dealing for the first time with the implementation of the Agenda, shows that the gender equality dimension did not play an important part in the decision-making. The EWL has already carefully studied the proposal for the Social Agenda and pointed out the crucial points for women at the informal Ministerial meeting on Gender Equality and Social Security at the beginning of this year. As the progressing implementation of the Social Agenda will have an effect on the life of every woman in the EU, we call for a commitment of the General Assembly of the EWL to ensuring that monitoring the development of the Social Agenda from a gender perspective will be one of the key fields of action for the EWL in the next year. Especially the EWL should intensify their lobbying for:
The EWL should especially use the annual meeting of the social partners to be held before each spring European Council meeting for a review of the actual integration of a gender perspective into the progressive implementation of the European Social Agenda and for active lobbying for gender equality related issues in this context. |
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| Das
erfolgreiche Konzept "Vontobel Women and Finance", welches
sich
Erfahrungen
haben gezeigt, dass das Interesse an Finanzausbildung auch für So
finden seit Januar 2001 in der Städten Berlin und München diverse
"Women Laut
Edit Höller Zen Ruffinen, der Hauptveranwortlichen von Women and Informationen
zu Anlässen von Vontobel Women and Finance finden Sie unter ___________________________________________________________ Irmgard
Gehrig Phone
+41 1 283 72 65 |
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BPW jetzt auch in Marokko etabliert Seit
August 2001 gibt es einen BPW-Club in Agadir. Nach eineinhalbjähriger
Vorbereitungszeit konnte am 4.August eine Informationsveranstaltung durchgeführt
werden, an der 30 marokkanische Frauen teilnahmen. Am Ende der Sitzung
gründete sich ein Club mit 10 Gründungsmitgliedern. Wir gehen
davon aus, daß später weitere Frauen dazukommen, die momentan
noch verreist sind. Marion Börder, AG-Internationales |
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Gründerinnen
mit neuem Vorstand:
Die Clubgründerinnen und der neue Vorstand: (v.l.) Marion Börder, Khadija Ettabarani, Malika Bitti, Najat Dibt, Halima Sbar, Fatima Charifi und Ellen Bartsch-Saouli |
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Auditorium
Informationsveranstaltung: Die Teilnehmerinnen an der Informationsveranstaltung in Agadir. |
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Arbeitssitzung: Das erste Arbeitstreffen des neuen Clubs. |
| Invitation
BPW Germany vous invite cordialement à une soiree d'information le: Samedi, 4.Août 2001 à 16.00 heure à
la Bibliotheque de la municipalité Pour tous renseignements complémentaires contactez nous: Fatima
Charifi
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